Dann sind Sie hier richtig.
Sie sind ein pflichtbewusster Unternehmer oder ein sicherheitsorientierter Privathaushalt? Dann finden sie hier einen zuverlässigen Prüfdienstleister für Ihre elektrischen Geräte.
Ich biete Ihnen die Überprüfung ihrer elektrischen Geräte gemäß der DGUV Vorschrift 3 an.
Vertrauen Sie auf mein Fachwissen als staatlich geprüfter Elektrotechniker für die Sicherheit Ihrer elektrischen Geräte.
Nutzen Sie hierzu auch mein Neukunden-Angebot.
Ich als regionaler Einzelunternehmer spezialisiere mich auf die Prüfung von (ortsveränderlichen) elektrischen Geräten gemäß der aktuellen DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3).
Mein Ziel ist es, Ihnen eine professionelle Dienstleistung zu bieten, um die Sicherheit Ihrer elektrischen Geräte für Ihre Mitarbeiter und Kunden zu gewährleisten.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und Fachkompetenz um Ihre Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.
Mein Name ist Christian Lutzmann.
Ich bin ausgebildeter Mechatroniker und habe im Jahr 2015 erfolgreich meine Prüfung zum staatlich geprüfter Techniker mit der Fachrichtung Elektrotechnik abgelegt.
Seit 2005 arbeite ich aktiv als Elektrofachkraft in einem großen Unternehmen und bin dort seit 2009 für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte zuständig. Damit habe ich seit fast 15 Jahren praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt und biete jetzt meine Dienstleistungen als Geräteprüfservice Borsdorf an.
Als Einzelunternehmer wende ich mich zunächst an kleine lokale Unternehmen und soziale Einrichtungen im Raum Borsdorf und Umgebung.
Zunächst hat der Gesetzgeber eine Reihe von Vorschriften erlassen und selbst im Grundgesetz ist in Art. 2 Absatz 2 bereits geschrieben "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Daraus leitet sich die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ab.
Darin steht deutlich, dass jeder Unternehmer zur Prüfung seiner elektrischen Geräte verpflichtet ist, sofern er diese seinen Mitarbeitern und/oder Kunden zur Verfügung stellt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Zahlungen als Ordnungswidrigkeit bis hin zu strafrechtlichen Sanktionen in Form von Bußgeldern oder Freiheitsstrafen.
Des Weiteren führen auch immer mehr Versicherungen in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen die Überprüfung der elektrischen Geräte als vorbeugenden Brandschutz auf.
Sie sind Dienstleister für andere Auftraggeber?
Dann ist es von besonderer Bedeutung, dass sie stets mit geprüften und sicheren (elektrischen) Arbeitsmitteln bei Ihren Kunden auftreten, da diese auch die Verantwortung für Ihren eigenen Betriebsbereich tragen und sie im schlechtesten Fall von der Baustelle oder dem Auftragsort verwiesen werden können und damit einen wichtigen Auftrag verlieren.
Die Pflicht zur Prüfung von elektrischen Geräten erschließt sich demnach aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ist auch durch den Unfallversicherungsträger in der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3; ehemals BGV A3) nochmals festgeschrieben und kann selbst von Ihren Kunden angemahnt werden.
Somit betrifft diese Prüfpflicht nahezu alle gewerblichen Einrichtungen, denn ein elektrisches Gerät fängt bei der Kaffeemaschine in der Teeküche an, zieht sich über das Netzteil für den dienstlichen Laptop im Büro bis hin zur Bohrmaschine auf der Baustelle ihrer Kunden.
©Christian Lutzmann. Alle Rechte vorbehalten.
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